Suche
Close this search box.

Spezialisierter Steuerberater für Erbschaft und Schenkung

Steuerberater Hergen Kassuba ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Abwicklung von Erbschaften und Schenkungen sowie bei der steuerlichen Planung und Optimierung der Vermögensnachfolge. 

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf und schildern Ihr Anliegen. Telefon: 0421-566420-0.
Unser Ziel ist es, Ihnen durch dabei zu helfen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Bereich der Vermögensnachfolge zu erfüllen und dabei die steuerlichen Belastungen so gering wie möglich zu halten. 

Unser Leistungsspektrum

Steuerberatung bei Immobilien in der Erbschaft und Schenkung

Als spezialisierter Steuerberater für Erbe und Schenkung unterstützen wir Sie bei allen steuerlichen Fragen rund um die Vermögensnachfolge.

Sehr häufig haben Erbschaften und Schenkungen Immobilien zum Gegenstand. Dazu zählen Häuser, Wohnungseigentum und sonstiger bebauter und unbebauter Grundbesitz. Hier sind wir damit befasst, gegenüber dem Finanzamt auf einen besonders günstigen Verkehrswert der Immobilie hinzuwirken. Je geringer der steuerliche Wert der Immobilie ist, desto niedriger fällt auch die Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf die Immobilie aus.

Wir bewerten Ihre Immobilie – natürlich steueroptimal – für den Zweck der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Außerdem zeigen wir auf, wie Sie bei selbstgenutztem Wohnungseigentum bzw. dem Familienheim von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt werden und wie sich eine Steuerverschonung bei vermieteten Wohnungen erreichen lässt.

Unser Leistungsspektrum bei Immobilien

Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen

Wir erarbeiten für unsere Mandanten Gestaltungslösungen, um bei einer Erbschaft, einer Schenkung oder einer Nachlassplanung die drohende (oft hohe) Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer zu verhindern oder möglichst weit zu reduzieren.

Wenn Sie Ihren Nachlass planen möchten, beraten wir Sie zur steueroptimalen Gestaltung. Bei einem eingetretenen Erbfall (Todesfall) vertreten wir die Erben und erledigen alle gebotenen Schritte. Dazu zählt die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Wir erstellen auch die Erbschaftsteuererklärung unter maximaler Ausnutzung der sich bietenden Steuervorteile wie Vergünstigungen und Freibeträge. Auch bei Schenkungen beraten wir, wie dies steuerfrei möglich ist, und wir erstellen die Schenkungsteuer-Erklärung.

"Unsere Mandanten profitieren von unserer Erfahrung und unserem Wissen aus mehreren Hundert erfolgreich bearbeiteten Fällen. So unterschiedlich wie die Menschen sind, so unterschiedlich ist jeder Angelegenheit. Wir erarbeiten daher auf Sie zugeschnittene Einzelfalllösungen."

Steuerberatung bei Erbfällen mit Auslandsbezug ​

Immer mehr Anfragen, die wir bekommen, haben einen Bezug zum Ausland, weil sich Vermögenswerte außerhalb Deutschlands befinden oder weil Erben oder die Mandanten, die ihren Nachlass planen, außerhalb Deutschlands wohnen. Als Fachberater für Internationales Steuerrecht ist Hergen Kassuba auf alle Fragen zum Internationalen Erbschaftsteuerrecht spezialisiert.

Wir beraten Sie zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Telefon: 0421-566420-0.

Kontakt

 

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei allen Fragen rund um die steuerliche Abwicklung von Erbschaften und Schenkungen zur Seite zu stehen.

Rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail mit einem Rückrufwunsch.

Ihr Ansprechpartner

über uns

Steuerberater Hergen Kassuba

Telefon: 0421 – 566420-0
E-Mail: erbschaftsteuer@hergen-kassuba.de

Fragen und Antworten

Hergen Kassuba ist Steuerberater, Diplom-Ökonom und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er ist auf die Steuerberatung bei Erbe und Schenkung spezialisiert und hat mittlerweile mehrere Hundert Mandate erfolgreich bearbeitet. Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland.

Unsere Mandanten sind häufig Erben, Familien oder Familienangehörige, und natürlich Menschen, die ihren Nachlass planen wollen. Oft geht es um die kleine Erbschaft, aber häufig werden wir auch als Steuerberater bei größeren Nachlass-Sachen mit hohen Vermögenswerten hinzugezogen. Wir beraten bundesweit (in ganz Deutschland) zum Thema Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Das erste Beratungsgespräch mit Hergen Kassuba ist für Sie immer kostenfrei und vollkommen unverbindlich.

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, können wir aufgrund unserer Erfahrung in der Regel die voraussichtlichen Kosten einschätzen und Sie darüber dann informieren.

Wir teilen Ihnen mit, welche Tätigkeit wir anbieten und welche Kosten dafür anfallen. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Wir informieren Sie über die Steuerberater-Kosten also, bevor Sie uns beauftragen.

Entweder erstellen wir einen Kostenvoranschlag mit einem Festpreis (Pauschalhonorar). Oder wir berechnen unsere Kosten nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie zahlen dann nicht mehr als ein Steuerberater kosten würde, der nicht auf Erbschaft und Schenkung spezialisiert ist.

Der weitere Ablauf ist wie folgt:

Kontakt aufnehmen

Rufen sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. Teilen Sie mir kurz mit, worum es in etwa geht, zum Beispiel „Erbe“, „Schenkung“ oder „Regelung des Nachlasses“, „Testamentsgestaltung“ oder Ähnliches.

Kostenfreies Vorabgespräch – Erstberatung

Wir vereinbaren einen Termin und besprechen Ihre Sache, kostenfrei und unverbindlich. Oft können wir bereits in dem ersten Gespräch viele Fragen klären und die notwendigen weiteren Schritte aufzeigen und erläutern. Wir informieren Sie auch genau über unsere Kosten für den Fall, dass Sie uns beauftragen.

Steuervertretung

Wir werden für Sie als Steuerberater in der Erbschaftsteuer- oder Schenkungssteuer-Sache tätig.

Wir übernehmen die weiteren nötigen Schritte und erledigen alle erforderlichen Maßnahmen. Dabei sorgen wir dafür, dass sämtliche Steuervergünstigen zu Ihrem Vorteil greifen mit dem Ziel, die drohende Besteuerung ganz auszuschließen oder möglichst weit zu verringern. In der Regel müssen sich unsere Mandanten dann um nichts weiter kümmern. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt usw.

Geht es um eine steueroptimale Nachlassplanung, etwa die Gestaltung eines Testaments, erarbeiten wir einen Vorschlag, wie sich mögliche Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer verringern oder verhindern lässt.

Teilen Sie uns kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung reicht aus.
Jetzt kostenlose Basisanalyse anfragen.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns zeitnah zurück!